Flugschule: CVFR
CVFR = Controled Visual Flight Rules
Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge.
Diese Berechtigung ist Voraussetzung dafür, um in bestimmte Lufträume einfliegen zu können, die sich in der unmittelbaren Nähe von Verkehrsflughäfen und in einer Höhe von 10.000 Ft. befinden. Sie erhalten damit eine größere Freiheit, Ihre Flugroute optimal zu gestalten und können gleichzeitig in die Welt der Berufspiloten schnuppern.
PPL-A-Inhaber können mit dieser Berechtigung ihren Pilotenschein auf JAR-FCL umschreiben lassen.
Der Lehrgang umfasst 30 theoretische Stunden und 10 Flugstunden.
Theoretischer Unterricht:
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Funknavigation, Technik
Praktische Ausbildung:
10 Flugstunden nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfen, sowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegung der Prüfung.
Voraussetzung für die Ausbildung:
- PPL nach alten Richtlinien (ICAO) oder PPL nach nationalen Richtlinien LuftPersV §§ 1-4)
- Mindestflugerfahrung von 60 Stunden innerhalb der letzten 3 Jahre
Kontaktdaten
Info-Telefon: 0 22 05 - 91 94 76 » Kontaktformular
