Sprechfunkzeugnis

Sprechfunkzeugnis von ACC Flug
Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer Sprache.
» BZF I
Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache.
» BZF II
Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR).
Für das AZF ist ein BZF I oder II Voraussetzung.
» AZF
Der Funksprechkurs ist nicht Bestandteil der Flugausbildung.
Kontaktdaten
Info-Telefon: 0 22 05 - 91 94 76 » Kontaktformular
