Sprechfunkzeugnis AZF

Sprechfunkzeugnis AZF

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Für das AZF ist ein BZF I oder II Voraussetzung.

Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder bei der Schulung zur Instrumentenflugberechtigung ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Natürlich berechtigt es auch zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.

Der Funksprechkurs ist nicht Bestandteil der Flugausbildung.

Voraussetzungen
  • Mindestalter Lizenzerwerb 18 Jahre
  • BZF I vorhanden oder wird während der Prüfung mit geprüft.
  • ICAO Language Proficiency Test vorhanden (s.u.)
Benötigte Unterlagen
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • 2 gleiche Passbilder aus neuster Zeit
  • Kopie BZF I
Theoretische Ausbildung

ca. 10 Unterrichtsstunden

  1. Luftverkehrsordnung einschl. der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen, soweit sie für Flüge nach Instrumentenflugregeln zur Anwendung kommen
  2. Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschl. der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
    (Prüfung in englischer Sprache)
  3. Funknavigation bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschl. Radar, Radarverfahren (Prüfung in englischer Sprache).

Praktische Ausbildung

ca. 15 Unterrichtsstunden

Vorbereitung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln sowie Sichtflugregeln
zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit dies für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist

Abwicklung des Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache
mit Ausnahme von Flügen nach Instrumentenflugregeln.

Prüfung

Bei vorhandenem BZF I müssen bei der Bundesnetzagentur eine mündliche Prüfung ablegt werden.

ICAO Language Proficiency Requirements

Seit 2010 ist zusätzlich zum AZF und BZF I ein Language Proficiency Test vorgeschrieben.

Es sind verschiedene Stufen definiert. Diese entsprechen verschiedenen Fähigkeiten. Wobei zur Teilnahme am Sprechfunk in englischer Sprache mindestens die Stufe 4 (Level 4) erreicht werden muss. Der höchste Level ist Level 6 und entspricht den Fähigkeiten eines Muttersprachlers.

Bei Sprachlevel 4 Prüfungen wird das Hörverständnis geprüft.
Im Teil Hörverständnis werden passiv-rezeptive Sprachfertigkeiten mittels Hörtexte im allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte Situation treffend beschreibt.
Ein Prüfungssatz solcher Hörtexte besteht stets aus Sprachproben von Sprechern mit unterschiedlichem sprachlichen Hintergrund. Es können also sowohl Sprachproben von Muttersprachlern verschiedener Varietäten des Englischen als auch Sprachproben von Sprechern, die Englisch als Zweit- oder Fremdsprache beherrschen und als Verkehrssprache im internationalen Luftfahrtkontext verwenden, enthalten sein.

Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75% der jeweils vorgegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein. Die Prüfungssätze der höheren Sprachstufen unterscheiden sich im sprachlichen Niveau, in der Länge der Hörtexte und dadurch, dass Texte nach nur einmaligem Hören verstanden sein müssen.
Je nach Art der Prüfung (Erst- oder Verlängerungsprüfung) und der geprüften Stufe umfasst dieser Prüfungsteil zwischen 15 und 40 Minuten.

Für Piloten mit Instrumentenflugberechtigung betragen die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen bei Sprachstufe 4 drei Jahre und bei Stufe 5 sechs Jahre. Für Piloten mit VFR-Berechtigung betragen die Zeitintervalle bei Sprachstufe 4 vier Jahre und bei Stufe 5 acht Jahre.

Die verschiedenen Sprachlevel werden anhand der ICAO Rating Scale definiert.
Sie umfasst Sprachlevel 1 bis 6, wobei Sprachstufe 6 die bestmögliche Einstufung ist.

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