Flugschule: Voraussetzungen

Flugschule ACC Flug - VoraussetzungenWelche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um mit einer Flugausbildung beginnen zu können ?

Bevor es losgeht, müssen noch einige Formalitäten erledigt werden, die nichts mit dem Duft der großen weiten Welt oder der unendlichen Freiheit der Lüfte gemein haben – aber unbedingt notwendig sind.

Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können, liegt bei 16 Jahren. Die Lizenz bekommt man frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt. Bei minderjährigen Flugschülern muss die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.

Medical ( Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II)

Bitte konsultieren Sie zunächst einen Augen- und Ohrenarzt, der Ihnen entsprechende Bescheinigungen ausstellt. Mit diesen wenden Sie sich dann an einen Fliegerarzt (» Liste von Fliegerärzten im Köln-Bonner Raum unter Downloads), bei dem Sie eine Tauglichkeitsuntersuchung machen. Der Arzt stellt Ihnen ein sogenanntes Medical (Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II ) aus. Das Medical ist bis zum 30. Lebensjahr 60 Monate gültig, bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate und ab dem 50. Lebensjahr 12 Monate. Maximal 45 Tage vor Ablauf des Medicals ist eine Wiederholung möglich bei gleichem Gültigkeitszeitraum.

Auszug aus dem Kfz-Bundesamt

Das Formular für den Auszug aus dem Kfz-Bundesamt in Flensburg können Sie im Internet unter » www.kba.de herunterladen. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie ihres Personalausweises bei.

Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs

Die verschiedenen Sanitäterdienste (Johanniter, Deutsches Rotes Kreuz usw.) bieten Lehrgänge "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe" an und stellen auch entsprechende Bescheinigungen aus. Diese darf jedoch nicht älter als 1 Jahr sein. Sollten Sie ausgebildeter Sanitäter sein, oder ein Medizinstudium absolviert haben, reicht eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Erklärung über schwebende Verfahren

Der Gesetzgeber fordert eine "Erklärung über schwebende Verfahren". Die Vordrucke erhalten Sie bei uns.

Personalausweis und 2 Passbilder

Spätestens 8 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen wir Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet haben. Dazu benötigen wir die Daten Ihres Personalausweises und 2 Passbilder.
Seit 01. Mai 2003 berechnet die Bezirksregierung eine Meldegebühr in Höhe von € 100.- direkt dem Flugschüler.

Ausbildungsvertrag mit der ACC Flug GmbH.

 

Kontaktdaten

Info-Telefon: 0 22 05 - 91 94 76       » Kontaktformular