Sprechfunkzeugnis BZF II

Sprechfunkzeugnis BZF II

Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. Dies ist mindestens erforderlich, um an dem Flugfunk bei Flügen in Deutschland teilnehmen zu können.

Für den PPL-A Schein wird das BZF II benötigt.
Der Funksprechkurs ist nicht Bestandteil der Flugausbildung.

Voraussetzungen
  • Mindestalter Lizenzerwerb 15 Jahre
Benötigte Unterlagen
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • 2 gleiche Passbilder aus neuster Zeit
Theoretische Ausbildung

ca. 10 Unterrichtsstunden

  • Rechtliche Grundlagen des beweglichen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich
  • die wichtigsten Bestimmungen über Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen des beweglichen Flugfunkdienstes
  • Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugdienstes
  • Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des beweglichen Flugfunkdienstes
  • die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung
  • Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschl. Such- und Rettungsdienst (SAR)
  • Luftverkehrsordnung einschl. der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommen
  • Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschl. der dazu ergangenen Durchführungsverordnung
  • Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.

Das Sprechen wird in kleinen Gruppen in realistischer Weise geübt.

Praktische Ausbildung

ca. 8 Unterrichtsstunden

Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln
zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist.

Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache
unter Verwendung der für einen Flug nach Sichtflugregeln festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren und Abkürzungen einschl. Not- und Dringlichkeitsverfahren.

Prüfung

Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen bei der Bundesnetzagentur eine theoretische und mündliche Prüfung ablegt werden. Inhalt der theoretischen Prüfung sind „Multiple Choice“ Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.

Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.

Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen und einer mündlichen Prüfung bei der ein simulierter Instrumentenflug durchgeführt wird. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.

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