AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt 1: Allgemeines

§ 1.1 Datenschutz
Alle Informationen, die durch den Besuch bei dem Flugunternehmen ACC Flug Event oder auf der Website der Flugschule ACC Flug Event hinterlassen werden, behandeln wir vertraulich. Wir stellen Ihre Daten grundsätzlich nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zur Realisierung der beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 1.2 Haftung des Flugunternehmens ACC Flug Event
Das Flugunternehmen haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder aufgrund grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Abschnitt 2: Schulung & Ausbildung

§ 2.1 Ausbildung
Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein dem Flugunternehmen ACC Flug Event. Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und zugelassenen Fluglehrern geleitet.

§ 2.2 Teilnahmevoraussetzung
Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 16 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Eignung und Gesundheit sind Voraussetzung für die Teilnahme.

§ 2.3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zur Ausbildung kann schriftlich per Post oder Mail. Mit der Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss.

  • 2.4 Zahlungsmodalität
    Die Zahlungsweise der Ausbildungs- und Kursgebühren wird mit Anmeldung bei dem Flugunternehmen ACC Flug Event festgelegt.§ 2.5 Ausbildungs- und Kursgebühren
    Die Kurs- bzw. Ausbildungsgebühren richten sich nach der dem Inhalt des Kurs-oder Ausbildungsprogramm und werden für jeden Flugschüler individuell berechnet Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Ausbildungs- oder Kursgebühr. Nach der Beendigung der erforderlichen Ausbildungsflüge und mit dem Ausbildungsabschluss werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet.
  • 2.6 Pflichten des Flugschülers
    Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Ausbildungsteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Verlauf der Ausbildung ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.
    Desweiten ist der Flugschüler verpflichtet, den Vertrag zwischen ihm und dem Flugunternehmen ACC Flug Event einzuhalten.
  • 2.7 Haftung des Schülers

Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Ausbildungsteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Verlauf der Ausbildung ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.

Desweiten ist der Flugschüler verpflichtet, den Vertrag zwischen ihm und der Flugschule ACC Flug Event einzuhalten

§ 2.8 Kündigung durch den Flugschüler
Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail oder Post gekündigt werden.

§ 2.9 Kündigung durch das Flugunternehmen ACC Flug Event
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonstige Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für das Flugunternehmen ACC Flug Event unzumutbar machen oder eine Weiterschulung ein Gefahr für den Schüler oder Dritte bedeuten würde, oder wenn ein Fluglehrer des Flugunternehmens ACC Flug Event den Flugschüler aus physischen oder psychischen Gründen als nicht geeignet für die Ausbildung hält.

§ 2.10 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr an teil. Dem Schüler wird der Ausbildung teil. Ihm empfohlen, seine Unfall-, Berufsunfähigkeits- und seine Krankenversicherung über die Teilnahme zu informieren. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler ist während der Ausbildung über die Flugschule im Flugbetrieb haftpflichtversichert.

§ 2.11 Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist verpflichtet die vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht garantieren.

  • 2.12 Ort und Wetterverhältnisse
    Das Flugunternehmen ACC Flug Event ist verpflichtet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten den Flugschüler rechtzeitig über die Abweichungen zu informieren. Dem Flugunternehmen ACC Flug Event bleibt es durch den Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung des praktischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der technischen Bedingungen zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es wetterbedingt oder aus technischen Gründen während der Schulung zu Terminverschiebungen kommen und ist das Flugunternehmen ACC Flug Event ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen, ergeben sich daraus weder ein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es ist in dem Falle zu einem anderen Termin innerhalb von 12 Monaten weiter zu schulen. Der Flugschüler ist dazu verpflichtet, mit dem Flugunternehmen ACC Flug Event vor jeder praktischen Schulung telefonisch Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob bei der aktuellen Wettersituation die Schulung stattfinden kann oder nicht.Abschnitt 3: Vercharterung (nachfolgend ein Auszug aus dem Chartervertrag)
  • 3.1 Charterer

Der Charterer ist Pilot mit einer gültigen Lizenz, gültiger Klassenberechtigung „SEP“ und gültigem Tauglichkeitszeugnis

  • 3.2 Der Vercharterer übergibt das Flugzeug zugelassen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewartet, versichert und mit den entsprechenden amtlichen Papieren dem Charterer. Der Vercharterer stellt seine Flugzeuge ausschließlich für nichtgewerbsmäßige Flüge zur Verfügung.
  • 3.3 Die Haftpflichtdeckungssummen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen in der EU.
  • 3.4Die Charterkosten werden nach der Charterung abgerechnet. Die Rechnung ist sofort fällig. Der Charterer ist verpflichtet, die Rechnung binnen sieben Tagen nach Erhalt auszugleichen. Gerät der Charterer in Zahlungsverzug, ist der Vercharterer berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
  • 3.5 Die Charterpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, deren aktuelle Fassung Anlage 1 des Vertrages und stets bei www.ac-cologne.com einzusehen ist. Der Charterkunde hat sich vor jeder Ancharterung über die aktuellen Preise zu informieren. Mit der Ancharterung eines Luftfahrzeuges stimmt der Charterer den auf der vvww.ac-cologne.com genannten Preisen zu und diese sind damit Vertragsbestandteil

Weiteres regelt der Chartervertrag, der von beiden Seiten vor der Ancharterung rechtsgültig unterschrieben sein muss

Abschnitt 4: Rundflüge/Erlebnisflüge/Gutscheine

§ 4.1 Versicherung des Teilnehmers
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Flug teil. Dem Teilnehmer wird empfohlen, seine Unfall-, Berufsunfähigkeits- und seine Krankenversicherung über die Teilnahme zu informieren. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über die Teilnahme zu informieren. Der Teilnehmer ist während der Teilnahme über das Flugunternehmen im Flugbetrieb haftpflichtversichert.

§ 4.2 Geschenkgutscheine
Der Gutschein berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Erlebnisflug oder Rundflug, wie auf dem Gutschein beschrieben. Der Gutschein behält seine Gültigkeit für 36 Monate ab Ausstellungsdatum. Der Gutschein ist übertragbar aber nicht rückvergütbar. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er. Der Geldgutschein ist unbefristet. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung und eine Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich.

§ 4.3 Terminvereinbarung und Absagen für Rundflüge & Erlebnisflügen
Termine zu Rund- und Erlebnisflüge werden per Telefon oder Mail vereinbart. Diese Terminvereinbarung ist in jedem Fall bindend. Der Rund- oder Erlebnisflugteilnehmer kann diesen Termin bis spätestens 1 Werktag vor dem Termin kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen außerhalb dieser Frist verfällt der Gutschein. Das Flugunternehmen ACC Flug Event behält sich vor, Termine kurzfristig absagen. Gründe hierfür können technischer Natur sein vor allen aber aus Gründen der Wetterlage.

§ 4.4 Voraussetzungen für Erlebnisflug und Rundflüge, wie auf dem Gutschein beschrieben

Höchstgewicht: 90kg
Maximale Größe: 1,90m
Mindestalter: 14 Jahre
Keine körperliche Gebrechen die den Einstieg behindern (künstliche Gelenke, beschränkte Bewegungsfähigkeit)
Der Rundflug/Erlebnisflug ist nicht gestattet für Personen, die unter Alkohol,- Drogen,- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Des Weiteren ist kein Rundflug möglich bei Schwangerschaft, Herzproblemen, Bluthochdruck und geistigen Behinderungen wie Demenz oder Schizophrenie. Im Zweifelsfall bitte vor dem Erwerb von Gutscheinen mit dem Flugunternehmen ACC Flug Event Kontakt aufnehmen.

 

Rösrath 2020