Sprechfunkzeugnis BZF I

Sprechfunkzeugnis BZF I

Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer Sprache. Dies ist erforderlich, um Flüge ins Ausland durchführen zu können.
Der Funksprechkurs ist nicht Bestandteil der Flugausbildung.

Voraussetzungen
  • Mindestalter Lizenzerwerb 15 Jahre
  • BZF II vorhanden oder wird während der Prüfung mit geprüft.
  • ICAO Language Proficiency Test vorhanden (s.u.)
Benötigte Unterlagen
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • 2 gleiche Passbilder aus neuster Zeit
  • Kopie BZF II wenn vorhanden
Theoretische Ausbildung

Entfällt bei vorhandenem BZF II.

Praktische Ausbildung

ca. 8 Unterrichtsstunden

Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln
zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist

Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache
unter Verwendung der für einen Flug nach Sichtflugregeln festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren und Abkürzungen einschl. Not und Dringlichkeitsverfahren

Prüfung

Bei vorhandenem BZF II müssen bei der Bundesnetzagentur eine mündliche Prüfung ablegt werden.

Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Die simulierten Flüge werden in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.

ICAO Language Proficiency Requirements

Seit 2010 ist zusätzlich zum AZF und BZF I ein Language Proficiency Test vorgeschrieben.

Es sind verschiedene Stufen definiert. Diese entsprechen verschiedenen Fähigkeiten. Wobei zur Teilnahme am Sprechfunk in englischer Sprache mindestens die Stufe 4 (Level 4) erreicht werden muss. Der höchste Level ist Level 6 und entspricht den Fähigkeiten eines Muttersprachlers.

Bei Sprachlevel 4 Prüfungen wird das Hörverständnis geprüft.
Im Teil Hörverständnis werden passiv-rezeptive Sprachfertigkeiten mittels Hörtexte im allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte Situation treffend beschreibt.
Ein Prüfungssatz solcher Hörtexte besteht stets aus Sprachproben von Sprechern mit unterschiedlichem sprachlichen Hintergrund. Es können also sowohl Sprachproben von Muttersprachlern verschiedener Varietäten des Englischen als auch Sprachproben von Sprechern, die Englisch als Zweit- oder Fremdsprache beherrschen und als Verkehrssprache im internationalen Luftfahrtkontext verwenden, enthalten sein.

Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75% der jeweils vorgegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein. Die Prüfungssätze der höheren Sprachstufen unterscheiden sich im sprachlichen Niveau, in der Länge der Hörtexte und dadurch, dass Texte nach nur einmaligem Hören verstanden sein müssen.
Je nach Art der Prüfung (Erst- oder Verlängerungsprüfung) und der geprüften Stufe umfasst dieser Prüfungsteil zwischen 15 und 40 Minuten.

Für Piloten mit Instrumentenflugberechtigung betragen die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen bei Sprachstufe 4 drei Jahre und bei Stufe 5 sechs Jahre. Für Piloten mit VFR-Berechtigung betragen die Zeitintervalle bei Sprachstufe 4 vier Jahre und bei Stufe 5 acht Jahre.

Die verschiedenen Sprachlevel werden anhand der ICAO Rating Scale definiert.
Sie umfasst Sprachlevel 1 bis 6, wobei  Sprachstufe 6 die bestmögliche Einstufung ist.

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